Aktuelle Meldungen aus dem Bürgerhaus
Bürgerhaus Neumarkt
Amt für Nachhaltigkeitsförderung
Fischergasse 1, Rathaus IV
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Ein großer Teil des Verkehrsaufkommens in der Stadt Neumarkt entfällt auf innerstädtische Strecken. Auf Antrag der Partei B90/Die Grünen hat der Stadtrat am 25. April 2019 beschlossen, mit einer Kaufprämie Anreize für eine emissionsfreie Mobilität zu bieten. Hierfür sind Fördergelder in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr im Haushalt eingeplant.
Ziel der Förderung ist es, den Anteil der schadstoffarmen, lärmreduzierten und flächensparenden Mobilität im Stadtgebiet zu erhöhen. Die Fördersummen betragen maximal 25 % der Nettokosten bzw. bei Lastenrädern mit E-Antrieb maximal 1.000 Euro, bei Lastenrädern ohne E-Antrieb maximal 600 Euro, und bei Fahrradanhängern maximal 200 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis erhöhen sich der förderfähige Prozentsatz un die maximale Fördersumme. Weitere Infos hierzu finden Sie in der Förderrichtlinie.
Kurzinformationen zum Förderprogramm:
Wichtig: Der Online-Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Das Fahrzeug darf erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides gekauft werden. Bereits gekaufte Fahrzeuge werden nicht gefördert.
Den Online-Antrag finden Sie hier.
Bürgerhaus Neumarkt
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Fischergasse 1, Rathaus IV
92318 Neumarkt i.d.OPf.
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