Klimaschutzpreis mit 10.000 Euro dotiert
Noch bis zum 15. März können sich Unternehmen, Vereine, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen für den Neumarkter Klimaschutzpreis bewerben.
Bürgerhaus Neumarkt
Amt für Nachhaltigkeitsförderung
Fischergasse 1, Rathaus IV
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Im November 2009 hat der Stadtrat Neumarkt das Faktor 10 Sanierungsprogramm zur energetischen Gebäudesanierung beschlossen, welches ein wichtiger Bestandteil des Neumarkter Klimaschutzfahrplans ist. Ziel ist es, durch die Sanierungsmaßnahmen, die vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern Neumarkts an ihren Häusern vorgenommen werden, eine Reduktion des Primärenergieverbrauchs von durchschnittlich 85 % zu erreichen.
Gebäudeeigentümer können daher über die nächsten Jahre bei der Stadt Fördermittel für verschiedenste Sanierungsmaßnahmen beantragen, wie z.B. Einbau von Wärmedämmung, von regenerative Heiztechnik und hocheffiziente Gesamtkonzepte. Förderungsfähig sind Gebäudesanierungen sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden und Neubauten. Welche Maßnahmen genau bezuschusst werden und wie hoch die Förderung ausfällt, hängt insbesondere davon ab, welcher Energiestandard durch die Sanierung erreicht wird. Besonders intensiv werden möglichst effiziente Gesamtkonzepte unterstützt.
Einen ersten Überblick und nützliche Informationen enthält die Informationsbroschüre zur Förderrichtlinie, für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Fachstelle im Bürgerhaus gerne zur Verfügung. Die aktuelle Förderrichtlinie mit Stand vom 01.01.2015 können sie hier einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung vor Beginn Ihrer Maßnahmen erfolgen muss.
Marion Burkhardt
Amt für Nachhaltigkeitsförderung
Rathaus IV, Bürgerhaus EG
Fischergasse 1
92318 Neumarkt i. d. OPf.
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Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Informationsbroschüre zur Förderrichtlinie
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92318 Neumarkt i.d.OPf.
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